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   OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08   

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https://dejure.org/2010,9251
OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08 (https://dejure.org/2010,9251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2010 - 17 U 95/08 (https://dejure.org/2010,9251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2010 - 17 U 95/08 (https://dejure.org/2010,9251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Mietkaufvertrages; Ansatz des Restwerts

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietkaufvertrag - Rechtsprechung Leasingvertragsauflösung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 535
    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Mietkaufvertrages; Ansatz des Restwerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietkauf - Vorzeitige beendete Leasingverträge/Mietkaufverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    Eine Verpflichtung zur bestmöglichen Verwertung folgt insoweit aus § 254 Abs. 2 BGB und besteht als sogenannte vertragliche Nebenpflicht (Beckmann, Finanzierungsleasing, Rz 226; BGH NJW 1997, 3166; OLG Koblenz NJW 1995, 1227; OLG Oldenburg, DAR 1997, 203).

    Eine andere Begründung für die Pflicht des Kunden, die Sachverständigenkosten zu tragen, lautet jedenfalls beim Leasingvertrag, das Gutachten diene der Verwertung und sei im Interesse des Leasingnehmers eingeholt, und zwar selbst dann, wenn der Leasinggeber den Sachverständigen beauftragt hat, den Händlereinkaufspreis zu ermitteln (BGH NJW 1997, 3166).

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1991, 221) und der des OLG Frankfurt am Main (17 U 84/05) sei ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Leasinggebers dann nicht gegeben, wenn der Händlerverkaufspreis um nicht mehr als 10 % unterschritten werde.

    Der Bundesgerichtshof hat zur Veräußerung der Leasingsache nach Beendigung des Vertrags den Grundsatz aufgestellt - insoweit sind Leasinggeschäfte mit Mietkäufen vergleichbar -, der Leasinggeber müsse sich mit zumutbarer Sorgfalt um die bestmögliche Verwertung des Leasingobjektes bemühen (BGHZ 95, 39; NJW 1991, 221).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 17 U 84/05

    Leasingvertrag: Vertragabwicklung nach einem vom Leasingnehmer behaupteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1991, 221) und der des OLG Frankfurt am Main (17 U 84/05) sei ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Leasinggebers dann nicht gegeben, wenn der Händlerverkaufspreis um nicht mehr als 10 % unterschritten werde.

    35 Eine Parallelität zum Leasingvertrag besteht auch insoweit, als grundsätzlich nach dem Händlerverkaufswert abzurechnen ist abzüglich bis zu 10 %; der Verkauf zum Händlereinkaufswert ist nur dann pflichtwidrig, wenn er weniger als 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. dazu Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rz 1988; Beckmann, Rz 236 f.; Reinking/Eggert, der Autokauf 9. Aufl. Rz 993 OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.4.2008, 3 W 58/07 sowie OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2006, 17 U 84/05; a.A. OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 = OLGR Stuttgart 2007, 969 ff. allerdings zum Leasingvertrag).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05

    Leasing: Ermittlung des Kündigungsfolgeschadens - Abmeldekosten - Schätzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    Das kann aber auch hier dahinstehen, weil der Beklagte jedenfalls nur für solche Gutachterkosten haftet, die ihrerseits vertragsgemäß entstanden sind, also nicht für die Kosten der hier eingeholten Privatgutachten (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2006 - 24 U 169/05, Rz 40 - dokumentiert unter Juris).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    Der Bundesgerichtshof hat zur Veräußerung der Leasingsache nach Beendigung des Vertrags den Grundsatz aufgestellt - insoweit sind Leasinggeschäfte mit Mietkäufen vergleichbar -, der Leasinggeber müsse sich mit zumutbarer Sorgfalt um die bestmögliche Verwertung des Leasingobjektes bemühen (BGHZ 95, 39; NJW 1991, 221).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07

    Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    35 Eine Parallelität zum Leasingvertrag besteht auch insoweit, als grundsätzlich nach dem Händlerverkaufswert abzurechnen ist abzüglich bis zu 10 %; der Verkauf zum Händlereinkaufswert ist nur dann pflichtwidrig, wenn er weniger als 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. dazu Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rz 1988; Beckmann, Rz 236 f.; Reinking/Eggert, der Autokauf 9. Aufl. Rz 993 OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.4.2008, 3 W 58/07 sowie OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2006, 17 U 84/05; a.A. OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 = OLGR Stuttgart 2007, 969 ff. allerdings zum Leasingvertrag).
  • OLG Oldenburg, 07.01.1997 - 12 U 69/96

    Bestmögliche Verwertung eines Leasingfahrzeuges; Begriff des "gewöhnlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    Eine Verpflichtung zur bestmöglichen Verwertung folgt insoweit aus § 254 Abs. 2 BGB und besteht als sogenannte vertragliche Nebenpflicht (Beckmann, Finanzierungsleasing, Rz 226; BGH NJW 1997, 3166; OLG Koblenz NJW 1995, 1227; OLG Oldenburg, DAR 1997, 203).
  • OLG Koblenz, 10.03.1994 - 5 U 1257/93

    KFZ-Unfallschaden - Abrechnung auf der Basis des Händlereinkaufspreises

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    Eine Verpflichtung zur bestmöglichen Verwertung folgt insoweit aus § 254 Abs. 2 BGB und besteht als sogenannte vertragliche Nebenpflicht (Beckmann, Finanzierungsleasing, Rz 226; BGH NJW 1997, 3166; OLG Koblenz NJW 1995, 1227; OLG Oldenburg, DAR 1997, 203).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07

    Finanzierter Autokauf: Bestimmung des zu vergütenden gewöhnlichen Verkaufswerts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    35 Eine Parallelität zum Leasingvertrag besteht auch insoweit, als grundsätzlich nach dem Händlerverkaufswert abzurechnen ist abzüglich bis zu 10 %; der Verkauf zum Händlereinkaufswert ist nur dann pflichtwidrig, wenn er weniger als 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. dazu Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rz 1988; Beckmann, Rz 236 f.; Reinking/Eggert, der Autokauf 9. Aufl. Rz 993 OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.4.2008, 3 W 58/07 sowie OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2006, 17 U 84/05; a.A. OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 = OLGR Stuttgart 2007, 969 ff. allerdings zum Leasingvertrag).
  • OLG Brandenburg, 10.12.1997 - 7 U 87/97

    Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung eines Fahrzeugleasingvertrages;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
    37 Wenn demgegenüber das OLG Stuttgart in der bereits zitierten Entscheidung die Auffassung vertritt, auch der markengebundene Leasinggeber sei bei einer Verwertung des Leasingfahrzeuges nicht verpflichtet dem Leasingnehmer den Händlerverkaufspreis ohne Abzüge gut zu schreiben (a.A. OLG Brandenburg, NJW-RR 1998, 1671), mag dies für den Leasingvertrag zutreffen, bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung, weil diese Grundsätze, sollten sie überzeugen, für den Mietkauf nicht gelten.
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